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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1003)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1003)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,1003)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Das in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltene Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde ist eine Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer gehalten ist, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).

    § 54 Satz 1 VerfGHG zielt darauf ab, eine ordnungsgemäße Vorprüfung der Beschwerdepunkte durch die zuständigen Fachgerichte zu gewährleisten, dadurch den Verfassungsgerichtshof zu entlasten und für seine eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes freizumachen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.) Mit diesem Zweck des dem Gebot der ordnungsgemäßen Rechtswegerschöpfung zugrunde liegenden Subsidiaritätsgrundsatzes vertrüge es sich nicht, unterschiedliche Gehörsverletzungen nur teilweise in der fachgerichtlichen Anhörungsrüge geltend zu machen und einen anderen Teil erst im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu rügen.

    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 13/19

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    Hierbei handelt es sich neben der durch den Beschwerdeführer ausdrücklich gerügten Verletzung des Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG der Sache nach auch um eine gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG), aus dem das durch den Beschwerdeführer als verletzt gerügte Verbot der Überraschungsentscheidung folgt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20, juris, Rn. 21, und vom 4. Mai 2012 - 2 BvR 2126/11, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19, juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19, juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19, juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

  • BSG, 18.05.2009 - B 3 KR 1/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Einlegung - Frist - spätester

  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

  • BAG, 27.04.2010 - 5 AZN 336/10

    Anhörungsrüge - Begründung - Zwei-Wochen-Frist

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 117/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

  • OLG Koblenz, 31.03.2008 - 5 U 914/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2010 - 7 LA 66/10

    Pflicht zur Darlegung eines behaupteten Gehörsverstoßes innerhalb der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    cc) Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Verfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13; jeweils zu § 321a ZPO).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.10.2023 - VerfGH 121/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Ersatzes von Mietwagenkosten nach einem

    c) Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020, a.a.O., Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022, a.a.O., Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007, a.a.O., Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    (5) Diese Versäumnisse im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren haben zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt - insbesondere auch mit Blick auf die in der Anhörungsrüge vom 6. April 2021 zu Ziffer 3 erhobene Gehörsrüge und die mit den behaupteten Gehörsverletzung inhaltlich im Zusammenhang stehenden angeblichen Verletzungen von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; Beschluss vom 18. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2, juris, Rn. 15; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07, juris, Rn. 13).
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https://dejure.org/2022,2829
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,2829)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,2829)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,2829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21
    Darüber hinaus gehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht geschaffen (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.).

    b) Ob hiervon abweichend in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts eine Gegenvorstellung beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, m. w. N.), kann hier offen bleiben, weil entscheidungserhebliche Gehörsverletzungen oder sonstige Verletzungen des Prozessrechts weder dargelegt noch sonst ersichtlich sind.

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 160/07

    Anhörungsrüge: Erhebung in der gesetzlichen Form

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21
    Damit befindet es sich im Einklang mit der vom Beschwerdeführer nur auszugsweise und selektiv wiedergegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07, juris, Rn. 17 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21

    "Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2022 - VerfGH 62/21
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2   

Zitiervorschläge
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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,54931)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.01.2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,54931)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Januar 2022 - VerfGH 62/21.VB-2 (https://dejure.org/2022,54931)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Unterlassene Teilrüge im Rahmen einer zivilprozessualen Anhörungsrüge (§ 321a

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG , sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 73/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Zivilverfahren nach beiderseitiger

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Nach Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens steht dem Beschwerdeführer die mit einer Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG begründete Verfassungsbeschwerde daher nur offen, wenn alle in der Verfassungsbeschwerde dargelegten - wie hier nicht offensichtlich aussichtslosen - Gehörsrügen auch Gegenstand der fachgerichtlichen Anhörungsrüge waren (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 9, m. w. N., vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 11, vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 117/20.VB-3, juris, Rn. 13, und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 62/19.VB-3, juris, Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 14).

    Dieses Versäumnis im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren hat zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die mit diesem Sachvortrag behauptete Verletzung von Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG , sondern insgesamt - auch mit Blick auf die weiteren gerügten Grundrechtsverletzungen - unzulässig ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

    Hier wäre demnach das fachgerichtliche Verfahren in vollem Umfang mit der Möglichkeit wieder eröffnet gewesen, auch hinsichtlich des weiteren Vorbringens rechtliches Gehör zu finden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 73/19.VB-2, juris, Rn. 14; ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 1 BvR 1470/07 , juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW , Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW , Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 18/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine ordnungsbehördliche Anforderung von Lichtbildern

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW , Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 14).

    Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 39/19.VB-3, juris, Rn. 7, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Hierbei handelt es sich neben der durch den Beschwerdeführer ausdrücklich gerügten Verletzung des Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG der Sache nach auch um eine gerügte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG ), aus dem das durch den Beschwerdeführer als verletzt gerügte Verbot der Überraschungsentscheidung folgt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 , juris, Rn. 21, und vom 4. Mai 2012 - 2 BvR 2126/11, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 , juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 , juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 , juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19

    Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft;

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 , juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 , juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 , juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    a) Die Entscheidung über die Anhörungsrüge selbst ist grundsätzlich kein tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 2019 - 2 BvR 382/19 , juris, Rn. 53, und vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 , juris, Rn. 2 f., jeweils m. w. N.), sondern allenfalls dann, wenn sie eine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer bewirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 BvR 2054/19 , juris, Rn. 46 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW , Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3 und 4/19.VB-3, juris, Rn. 28, vom 9. Juli 2019 - VerfGH 13/19.VB-3, juris, Rn. 11, und vom 28. April 2020 - VerfGH 18/20.VB-2, juris, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 , BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 22, und vom 14. Dezember 2018 - 2 BvR 1594/17 , juris, Rn. 14).
  • BSG, 18.05.2009 - B 3 KR 1/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Einlegung - Frist - spätester

  • BVerfG, 03.05.2021 - 2 BvR 1176/20

    Nichtannahme einer nicht hinreichend substantiierten Verfassungsbeschwerde in

  • BAG, 27.04.2010 - 5 AZN 336/10

    Anhörungsrüge - Begründung - Zwei-Wochen-Frist

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 62/19

    Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

  • OLG Koblenz, 31.03.2008 - 5 U 914/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2010 - 7 LA 66/10

    Pflicht zur Darlegung eines behaupteten Gehörsverstoßes innerhalb der

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